Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
(undocumented) migrant workers
German translation:
Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung/ ohne Papiere
Added to glossary by
Regina Eichstaedter
May 4, 2007 13:38
17 yrs ago
1 viewer *
English term
(undocumented) migrant workers
English to German
Social Sciences
Social Science, Sociology, Ethics, etc.
Liebe Kollegen,
wollte fragen, ob jemand eine andere Bezeichnung als Illegale parat hat. Die Franzosen nennen das ja "sans papier" . Unter dem Motto "kein Mensch ist illegal" müsste es doch auch etwas PC-mäßiges geben.
Illegale Schwarzarbeiter wäre wohl auch doppelt gemoppelt?
DiV
Noe
Tackling the growing informal economy and especially the labour exploitation of ***(undocumented) migrant workers,*** focussing on instruments and mechanisms to prevent and combat exploitation of migrant workers, including the recognition and enforcement of fundamental human and labour rights of irregular migrants, instead of relying on repression and deportation.
wollte fragen, ob jemand eine andere Bezeichnung als Illegale parat hat. Die Franzosen nennen das ja "sans papier" . Unter dem Motto "kein Mensch ist illegal" müsste es doch auch etwas PC-mäßiges geben.
Illegale Schwarzarbeiter wäre wohl auch doppelt gemoppelt?
DiV
Noe
Tackling the growing informal economy and especially the labour exploitation of ***(undocumented) migrant workers,*** focussing on instruments and mechanisms to prevent and combat exploitation of migrant workers, including the recognition and enforcement of fundamental human and labour rights of irregular migrants, instead of relying on repression and deportation.
Change log
May 16, 2007 09:00: Regina Eichstaedter Created KOG entry
Proposed translations
+4
6 mins
Selected
eingewanderte Schwarzarbeiter/ Arbeitskräfte ohne Aufenthaltsgenehmigung
in Deutschland braucht man Papiere, um arbeiten zu können - ohne diese Papiere ist kein Arbeitsvertrag möglich - deshalb ist "illegal" und "schwarz" schon doppelt gemoppelt. Aber man kann einwandern und dann illegal - und schwarz - arbeiten. Oder man kann schwarz arbeiten, ohne Einwanderer zu sein. Oder man kann einwandern und ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeiten...
Note from asker:
eingewanderte Schwarzarbeiter gibt's laut Google nur mit illegal vorangestellt und Arbeitskräfte ohne Aufenthaltsgenehmigung gibt einen Treffer in Google, da muss es nochwas Gebräuchlicheres geben, danke jedenfalls |
Peer comment(s):
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David Seycek
: ausländische Arbeiter ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung
1 min
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Danke, David! Auch hier gibt es wohl Unterschiede: man kann Ausländer sein, aber kein Einwanderer - wenn man die jeweilige Staatsbürgerschaft nicht angenommen hat.
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Hans G. Liepert
: leider untershlägst Du die Arbeitsgenehmigung, die zunächst mit der Aufenthaltsgenehmigung nichts zu tun hat (zB geduldete Asylanten, die nicht arbeiten dürfen) illegal bezieht sich in dem Zusammenhang immer auf den Aufenthaltsstatus
6 mins
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ich meinte nur, dass es IN DIESEM FALL doppelt gemoppelt wäre, da es sich hier um Einwanderer UND Schwarzarbeiter handelt - aber es gibt natürlich auch alle anderen Kombinationen, wie du richtig bemerkt hast! Danke, Hans!
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Carolin Haase
: mit Hans
8 mins
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danke, Carolin!
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erika rubinstein
: mit Hans
2 hrs
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "ich habe mich für die Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung entschieden, der Arbeiterstatus ist ja schon in Ausbeutung der Arbeitskraft enthalten, danke auch für die anderen Vorschläge. Undokumentiert scheint es ja zu geben, wie auch "ohne Papiere" scheint mir aber trotz offiziellem Schein sehr wörtlich."
+3
29 mins
Migranten ohne Arbeitserlaubnis
Eine m. E. politisch korrekte Bezeichnung. Ich denke nicht, dass hier ein Gesetzestext verfasst wird und folglich gilt es, eine dem Anliegen des Autors entsprechende Formulierung zu finden. Im Übrigen finde ich es brechreizerregend, einen Menschen als „legal“ oder „illegal“ zu bezeichnen.
Peer comment(s):
agree |
Hildegard Klein-Bodenheimer (X)
: migrant workers sind Migranten oder auf gut Deutsch 'Wanderarbeiter', die zunächst nicht illegal sein müssen. Erst das 'undocumented' macht sie dazu. Also ist der englische Begriff nicht gedoppelt.
12 mins
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Danke Hildegard
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Cetacea
: Eine gute Lösung. Ich persönlich habe allerdings mit "legal" bzw. "illegal" nicht so viel Mühe, da es sich auf den Status bezieht, nicht auf den Menschen, und wenn jemand illegal in einem Land ist, bekommt er Probleme, da hilft ihm alle PC nichts.
2 hrs
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Dankeschön. „Illegaler Aufenthalt“ schmeckt bei weitem nicht so schal wie „Illegale“ oder „Asylanten“ :)
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Bernhard Sulzer
: oder viell. auch: MigrantInnen ohne Arbeitserlaubnis (-genehmigung) - stimme dir zu, da es m.E. hier in erster Linie um die fehlende "Arbeits"erlaubnis geht.
3 hrs
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Danke Bernhard
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4 hrs
undokumentierte ArbeitsmigrantInnen
im Sinne des Textes, bei dem es in erster Linie um das Fehlen einer "Arbeits"erlaubnis geht. Dies kann mit dem Fehlen einer "Aufenthaltsgenehmigung einhergehen, muss aber nicht. Daher finde ich, dass hier "Arbeits" in "ArbeitsmigrantInnen" unbedingt notwendig ist, um das "undokumentiert" eher auf den Arbeitserlaubnisstatus zu beziehen.
andere Varianten:
MigrantInnen ohne Arbeitserlaubnis (-genehmigung)
irreguläre ArbeitsmigrantInnen (-WanderarbeiterInnen)
Mein Link zu den "Begrifflichkeiten" unten weist darauf hin, dass der Begriff "undokumentierte Migranten" dem Punkt der "Aufnahmeerlaubnis" nicht Rechnung trägt, aber ich denke, dass der Zusatz "Arbeits" dem Abhilfe schafft (siehe auch Referenz 1)
http://www.labournet.de/diskussion/wipo/migration/perspektiv...
Übereinkommen der ILO und der UN zum Schutz der Arbeitsmigranten
Die Wanderarbeiterkonvention wurde 1990 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, die Menschenrechte ohne Diskriminierung auch für Arbeitsmigranten anzuerkennen.
Für jene Migranten, die sich regulär im Aufnahmeland aufhalten, verlangt das Übereinkommen, dass sie wie Staatsbürger behandelt werden – zum Beispiel bezüglich des Zugangs zu Bildungseinrichtungen, auf dem Wohnungsmarkt sowie
beim Zugang zu Sozialversicherung und Gesundheitseinrichtungen. Des Weiteren enthält es Vorschriften, auf welche Weise bestimmte Gruppen von Arbeitsmigranten wie Grenzgänger, Saisonarbeiter oder Reisende behandelt werden sollen.
Bezüglich undokumentierter Arbeitsmigration fordert die Konvention die Ergreifung von Maßnahmen, die diese verhindern. Wenn undokumentierte Arbeitsmigranten legalisiert werden, sollen die Einwanderungsumstände, die Familiensituation, die Erwerbstätigkeit und die Dauer des Aufenthaltes mit berücksichtigt werden.
Das Übereinkommen ist insgesamt sehr zurückhaltend formuliert (Angenendt 2003, 186), da es keine Bestimmungen enthält, welche die Rechte der Staaten über die bereits bestehenden menschenrechtlichen Einschränkungen hinaus weiter
beschneiden würden. Dennoch haben bislang erst 30 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, davon keine einzige der westlichen Industrie- und Einwanderungsnationen
(http://www.ohchr.org/english/countries/ratification/13.htm).
http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/arti...
Begrifflichkeiten:
In der Debatte um diese Gruppe von Zuwanderern werden zahlreiche Begriffe verwendet. Illegale, irreguläre oder undokumentierte Migranten, Papierlose („Sans Papiers”) und „Clandestinos” sind die am häufigsten verwendeten Bezeichnungen. Die Begriffe „illegale Migranten“, „illegal Aufhältige“ oder nur „Illegale“ sind insofern problematisch, als dass das Wort „illegal“ negativ besetzt ist und eine Verbindung zu Kriminalität suggeriert. Hinzu kommt, dass illegale Zuwanderung häufig zusammen mit kriminellen Aktivitäten wie Drogenschmuggel, Menschenhandel und organisierter Kriminalität genannt wird. Bereits 1994 empfahl die International Conference on Population and Development der Vereinten Nationen stattdessen den Begriff des „undokumentierten Migranten“ zu verwenden. Diese Bezeichnung verweist auf die Erfassung der Migranten bei ihrer Einreise an der Grenze, berücksichtigt allerdings nicht den Bereich der illegalen Beschäftigung.
http://webdoc.sub.gwdg.de/diss/2004/stobbe/stobbe.pdf
Zwar wird durch Einwanderungsbeschränkungen einem großen Teil potentieller MigrantInnen die Einreise in die Aufnahmeländer unmöglich gemacht; einigen gelingt es aber, als „Sans Papiers“ im Land zu leben. Sans Papiers ist die Selbstbezeichnung von MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus in Frankreich (Abdallah 1999: 17; Cissé 1999; Jurado Guerrero 2000) und wird in der Migrationsforschung als Synonym für undokumentierte oder „illegale“ MigrantInnen verwendet (Eichenhofer 1999a: 11; Bade 2002: 27; Vogel 2003: 164).Viele Anzeichen sprechen dafür, dass in den fortgeschrittenen Industriestaaten immer mehr Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus leben (OECD 2000: 29-44; Angenendt; Kruse 2002: 13).
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Note added at 4 hrs (2007-05-04 17:46:00 GMT)
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Korrektur meiner Diskussion oben:
meinte "Bereich der illegalen Beschäftigung" statt "Aufnahmeerlaubnis"
so, also richtig:
Mein Link zu den "Begrifflichkeiten" unten weist darauf hin, dass der Begriff "undokumentierte Migranten" dem Punkt der "illegalen Beschäftigung" nicht Rechnung trägt, aber ich denke, dass der Zusatz "Arbeits" dem Abhilfe schafft (siehe auch Referenz 1)
andere Varianten:
MigrantInnen ohne Arbeitserlaubnis (-genehmigung)
irreguläre ArbeitsmigrantInnen (-WanderarbeiterInnen)
Mein Link zu den "Begrifflichkeiten" unten weist darauf hin, dass der Begriff "undokumentierte Migranten" dem Punkt der "Aufnahmeerlaubnis" nicht Rechnung trägt, aber ich denke, dass der Zusatz "Arbeits" dem Abhilfe schafft (siehe auch Referenz 1)
http://www.labournet.de/diskussion/wipo/migration/perspektiv...
Übereinkommen der ILO und der UN zum Schutz der Arbeitsmigranten
Die Wanderarbeiterkonvention wurde 1990 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, die Menschenrechte ohne Diskriminierung auch für Arbeitsmigranten anzuerkennen.
Für jene Migranten, die sich regulär im Aufnahmeland aufhalten, verlangt das Übereinkommen, dass sie wie Staatsbürger behandelt werden – zum Beispiel bezüglich des Zugangs zu Bildungseinrichtungen, auf dem Wohnungsmarkt sowie
beim Zugang zu Sozialversicherung und Gesundheitseinrichtungen. Des Weiteren enthält es Vorschriften, auf welche Weise bestimmte Gruppen von Arbeitsmigranten wie Grenzgänger, Saisonarbeiter oder Reisende behandelt werden sollen.
Bezüglich undokumentierter Arbeitsmigration fordert die Konvention die Ergreifung von Maßnahmen, die diese verhindern. Wenn undokumentierte Arbeitsmigranten legalisiert werden, sollen die Einwanderungsumstände, die Familiensituation, die Erwerbstätigkeit und die Dauer des Aufenthaltes mit berücksichtigt werden.
Das Übereinkommen ist insgesamt sehr zurückhaltend formuliert (Angenendt 2003, 186), da es keine Bestimmungen enthält, welche die Rechte der Staaten über die bereits bestehenden menschenrechtlichen Einschränkungen hinaus weiter
beschneiden würden. Dennoch haben bislang erst 30 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, davon keine einzige der westlichen Industrie- und Einwanderungsnationen
(http://www.ohchr.org/english/countries/ratification/13.htm).
http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/arti...
Begrifflichkeiten:
In der Debatte um diese Gruppe von Zuwanderern werden zahlreiche Begriffe verwendet. Illegale, irreguläre oder undokumentierte Migranten, Papierlose („Sans Papiers”) und „Clandestinos” sind die am häufigsten verwendeten Bezeichnungen. Die Begriffe „illegale Migranten“, „illegal Aufhältige“ oder nur „Illegale“ sind insofern problematisch, als dass das Wort „illegal“ negativ besetzt ist und eine Verbindung zu Kriminalität suggeriert. Hinzu kommt, dass illegale Zuwanderung häufig zusammen mit kriminellen Aktivitäten wie Drogenschmuggel, Menschenhandel und organisierter Kriminalität genannt wird. Bereits 1994 empfahl die International Conference on Population and Development der Vereinten Nationen stattdessen den Begriff des „undokumentierten Migranten“ zu verwenden. Diese Bezeichnung verweist auf die Erfassung der Migranten bei ihrer Einreise an der Grenze, berücksichtigt allerdings nicht den Bereich der illegalen Beschäftigung.
http://webdoc.sub.gwdg.de/diss/2004/stobbe/stobbe.pdf
Zwar wird durch Einwanderungsbeschränkungen einem großen Teil potentieller MigrantInnen die Einreise in die Aufnahmeländer unmöglich gemacht; einigen gelingt es aber, als „Sans Papiers“ im Land zu leben. Sans Papiers ist die Selbstbezeichnung von MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus in Frankreich (Abdallah 1999: 17; Cissé 1999; Jurado Guerrero 2000) und wird in der Migrationsforschung als Synonym für undokumentierte oder „illegale“ MigrantInnen verwendet (Eichenhofer 1999a: 11; Bade 2002: 27; Vogel 2003: 164).Viele Anzeichen sprechen dafür, dass in den fortgeschrittenen Industriestaaten immer mehr Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus leben (OECD 2000: 29-44; Angenendt; Kruse 2002: 13).
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Note added at 4 hrs (2007-05-04 17:46:00 GMT)
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Korrektur meiner Diskussion oben:
meinte "Bereich der illegalen Beschäftigung" statt "Aufnahmeerlaubnis"
so, also richtig:
Mein Link zu den "Begrifflichkeiten" unten weist darauf hin, dass der Begriff "undokumentierte Migranten" dem Punkt der "illegalen Beschäftigung" nicht Rechnung trägt, aber ich denke, dass der Zusatz "Arbeits" dem Abhilfe schafft (siehe auch Referenz 1)
4 days
nicht registrierte Gast- bzw. Wanderarbeiter
"Gast" klingt m.E. weniger diskriminierend.
Discussion
*Arbeitsmigranten sind Menschen die aus ihrer Heimat zum Zweck einer Arbeit in ein fremdes Land auswandern.* http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/migration.html
Seit wann gibt es keine Arbeiter mehr? Das würde allerdings die sinkenden Arbeitslosenzahl erklären ;0)
bei Migranten ohne A. fällt ja der Arbeiterstatus weg, was aber besser googelt
Arbeiter gibt's ja nicht mehrn wir sind Arbeitnehmer(innen), aber Schwarzarbeitnehmer hat etwas Widersprüchliches in sich